Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als pensionierte Investoren (405) steht für das „Investor Retirement Visa (subclass 405)“ und kann von ausländischen Selbstständigen beantragt werden, die älter als 55 Jahre sind und zudem eine aussichtsreiche und langfristige finanzielle Investition in Australien ausführen möchten. Nach Erhalt kann man sich zusammen mit dem Lebenspartner für 4 Jahre in Australien aufhalten. Allerdings ist es mit dieser Aufenthaltsberechtigung nicht möglich, ein permanentes Visum oder die australische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Bedingungen

Die Erforderlichkeiten für das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als pensionierte Investoren (405) müssen im Antrag durch entsprechende Belege ausreichend nachgewiesen werden. Hier erhält man eine Übersicht über die grundsätzlichen Voraussetzungen:

Berechtigungen

Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als pensionierte Investoren (405) berechtigt den Besitzer und seinen Partner für 4 Jahre in Australien zu leben. Die Personen dürfen bis maximal 20 Stunden pro Woche in Australien arbeiten sowie beliebig oft ein- und ausreisen. Solange sich der Antragsteller und der in der Aufenthaltsgenehmigung eingetragene Partner an alle Vorschriften und Regeln halten, kann immer wieder ein anschließendes vorläufiges Arbeitsvisum für Geschäftsleute als pensionierte Investoren (405) beantragt werden.